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5. Gibt es Änderungen bei der Zwischengewinnbesteuerung von Fonds?

Es gibt keine Zwischengewinnbesteuerung mehr.

6. Sind einzelne körperschaftsteuerfreie Anteilscheinklassen eines Fonds

möglich, oder kann nur der komplette Fonds befreit werden?

Für bestimmte steuerbegünstigte Anleger (z.B. Kirchen) können sowohl Fonds als

auch einzelne Anteilklassen aufgelegt werden, die körperschaftsteuerfrei sind.

Was ändert sich für Privatanleger?

7. Bedeuten die neuen Regeln ab 2018 höhere Steuern für Fondssparer?

Nein, unter dem Strich nicht. Denn die Anleger erhalten einen Ausgleich dafür, dass

der Fonds besteuert wird: Die Ausschüttungen des Fonds und Gewinne der Anleger

aus dem Verkauf von Fondsanteilen bleiben künftig teilweise von der Abgeltungsteuer

verschont. Das gilt auch, wenn der Fonds im Ausland aufgelegt wurde.

Fondsanleger, die keine Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen (weil ihre

Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen oder eine Nichtveranlagungsbescheini-

gung vorliegt) und damit nicht von Steuerfreistellungen profitieren, zahlen nach Berech-

nungen des Bundesfinanzministeriums im Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr.

8. Wie werden die Vorbelastungen der Fonds bei den Anlegern ausgeglichen?

Die Anleger zahlen für die Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus dem Verkauf

von Fondsanteilen teilweise keine Abgeltungsteuer. Die Höhe des steuerfreien Anteils

richtet sich nach der Art des Fonds: Für Privatanleger in Aktienfonds sind 30 Prozent

steuerfrei, in Mischfonds 15 Prozent und in offenen Immobilienfonds 60 Prozent; bei

offenen Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt im Ausland sind es 80 Prozent.

BERECHNUNGSBEI SP I EL 1

Laufende Besteuerung beim Anleger ab 2018

Beispiel:

Ein Privatanleger hält im Jahr 2018 Anteile an einem Aktienfonds, der im

gleichen Jahr 1.000 Euro* an den Anleger ausschüttet. Die Freistellungsaufträge sind

ausgeschöpft, eine Nichtveranlagungsbescheinigung liegt nicht vor.

Von den 1000 Euro Ausschüttung sind 30 % (300 Euro) steuerlich freigestellt.

Der Anleger zahlt damit lediglich auf die übrigen 700 Euro Abgeltungsteuer von 25 %

(zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer).

*Annahme: Die Ausschüttung ist so hoch, dass keine Vorabpauschale anfällt.

9. Ist es für Anleger steuerlich sinnvoll, jetzt noch Fondsanteile zu erwerben?

Oder sollten sie wegen der neuen Regeln bis 1. Januar 2018 warten?

Es spielt steuerlich keine Rolle, ob der Anleger jetzt neue Anteile erwirbt oder erst ab

2018.