6
Was ändert sich für Fonds?
1. Was ändert sich bei der Besteuerung von Investmentfonds? Ab wann?
Bislang behandelt der deutsche Gesetzgeber Fondsanleger im Wesentlichen wie
Direktanleger: Nur der Anleger wird besteuert, aber nicht der Fonds. Das ändert sich
zum 1. Januar 2018. Ab dann müssen deutsche Fonds auf bestimmte Erträge Steuern
in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen.
2. Welche Erträge werden künftig in deutschen Fonds besteuert?
Die Steuer in Höhe von 15 Prozent gilt für Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus
dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte des Fonds aus Deutschland stam-
men. Damit behandelt der Gesetzgeber deutsche und ausländische Fonds im Hinblick
auf deren Einkünfte aus Deutschland künftig steuerlich gleich.
3. Gilt die 10-Jahres-Frist für offene Immobilienfonds weiter?
Nein, die Fonds müssen ab 2018 für Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien
Körperschaftsteuer zahlen, selbst wenn die Immobilie mindestens 10 Jahre im Portfolio
gehalten wurde. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Hat der Fonds die Immobilie
vor dem 1. Januar 2018 gekauft und länger als 10 Jahre im Portfolio gehalten, ist nur
die Wertsteigerung ab dem 1. Januar 2018 steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn
sich die Immobilie zum 1. Januar 2018 weniger als 10 Jahre im Portfolio befindet, aber
erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist tatsächlich veräußert wird.
4. Wie wirken sich die Änderungen zur 10-Jahres-Frist auf den NAV offener
Immobilienfonds aus?
In der Praxis ist nicht mit Minderungen des NAV zu rechnen. Denn die Fondsgesell-
schaften werden Prognosen für die Immobilien erstellen, die sich zum 1. Januar 2018
weniger als 10 Jahre im Portfolio befinden. Danach entscheiden sie, ob sie die Immo-
bilien vor oder nach Ablauf der 10-Jahres-Frist veräußern bzw. ob sie Steuerrückstellun-
gen bilden müssen oder nicht. Dabei werden sie die steuerlichen Vorteile eines Ver-
kaufs der Immobilien nach Ablauf der 10-Jahres-Frist berücksichtigen.
DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN