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Ab 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte inländische Erträge
Steuern in Höhe von 15 Prozent
aus dem Fondsvermögen zahlen. Das ist neu –
denn bislang werden nur die Anleger besteuert, aber nicht deutsche Fonds.
Versteuern müssen die Fonds künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus
dem Verkauf von Immobilien, falls diese
Einkünfte aus Deutschland
stammen.
Für Privatanleger steigt die Steuerbelastung unter dem Strich nicht. Sie erhalten
einen Ausgleich über Teilfreistellungen von der Abgeltungsteuer. Die
Höhe des
steuerfreien Anteils
richtet sich nach der Art des Fonds.
Fondsanleger, die keine Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen und da-
mit nicht von Steuerfreistellungen profitieren, zahlen nach Berechnungen des Bun-
desfinanzministeriums
im Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr.
Der
Bestandsschutz
für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben,
fällt
ab 1. Januar 2018
weg.
Für die meisten Privatanleger werden die Folgen des Weg-
falls durch einen
Freibetrag von 100.000 Euro
aber deutlich abgemildert.
Der Wegfall des Bestandsschutzes ist kein Grund für Anleger, die Alt-Anteile noch
vor 2018 zu verkaufen. Im Gegenteil: Wer die Anteile bis dahin verkauft,
verschenkt
zumindest
Teile des Freibetrags
von 100.000 Euro.
WICHTIGE FAKTEN ZUR STEUERREFORM
AUF EINEN BLICK