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28. Kann der Anleger einer Nutzung des Kontokorrentkredits zur Begleichung
der Steuerschuld durch die depotführende Stelle widersprechen?
Ja. Nimmt die depotführende Stelle den Kontokorrentkredit in Anspruch, können für
den Anleger Zinszahlungspflichten entstehen. Deshalb hat er ein Widerspruchsrecht.
Der Widerspruch hat aber nur Wirkung für die Zukunft. Hat die depotführende Stelle
bereits Beträge für die Steuer abgebucht, kann sich der Anleger das Geld nicht mehr
durch einen nachträglichen Widerspruch zurückholen.
29. Berücksichtigt die (deutsche) Depotbank bereits bezahlte Vorabpauschalen
bei der Abführung der Steuer auf Veräußerungsgewinne automatisch, wenn
der Anleger die Fondsanteile nach mehreren Jahren verkauft? Oder muss der
Anleger gegenüber dem Finanzamt Zahlung und Höhe der geleisteten Vorab-
pauschalen gesondert nachweisen?
Nein, das ist nicht erforderlich. Denn deutsche depotführende Stellen werden die zuge-
rechneten Vorabpauschalen berücksichtigen, wenn sie den steuerpflichtigen Veräuße-
rungsgewinn berechnen.
Bestandsschutz, Freibeträge & Co.
30. Was ist mit dem Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009
erworben haben?
Der Bestandsschutz für diese Alt-Anteile fällt leider weg. Der Gesetzgeber tut so, als
hätte der Anleger die Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 verkauft und zum 1. Januar
2018 neu erworben. Das bedeutet:
Für den fiktiven Gewinn aus der Veräußerung der Alt-Anteile zum 31. Dezember
2017 zahlt der Anleger keine Steuern – bis dahin gilt der Bestandsschutz quasi
noch.
Ab 1. Januar 2018 beginnt die Uhr neu zu laufen: Wertsteigerungen der Alt-Anteile
ab diesem Zeitpunkt muss der Anleger grundsätzlich versteuern, sobald er sie ver-
äußert.
Für diese steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne besteht ein Freibetrag von 100.000
Euro pro Anleger. Das heißt: Der Anleger kann die Veräußerungsgewinne mit dem
Freibetrag verrechnen. Erst wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, entsteht eine Steu-
erbelastung.
31. Gilt der Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger oder pro Fonds?
Der Freibetrag gilt pro Anleger.
32. Bezieht sich der Freibetrag auf die Anlagesumme oder den Gewinn aus
der Veräußerung der Alt-Anteile?
Der Freibetrag bezieht sich auf den Veräußerungsgewinn der Alt-Anteile.