Dauerhafte Datenträger

Der gemeinsam von BVI und der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) entwickelte Standard für die Abrechnung des Versands „dauerhafter Datenträger“ soll insbesondere ausländischen Fondsgesellschaften das Abrechnungsverfahren mit den depotführenden Stellen erleichtern. Letztere verschicken die dauerhaften Datenträger im Auftrag der Fondsgesellschaften an die Anleger. Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen Fondsgesellschaften den depotführenden Stellen die Versandkosten erstatten. Unser einheitliches Meldeformular für die Kostenerstattung erleichtert ihnen die Abwicklung.

Standard regarding the reimbursement of costs for durable media (PDF)
Meldeformular Kostenerstattung

Die "Meldung für Provisionsabrechnung" finden Sie unter den
BVI-Wertpapiertransaktionsstandards

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