Wertpapiertransaktionsstandards

Fondsgesellschaften arbeiten mit unterschiedlichen Beratern, Asset Managern, Brokern und Verwahrstellen zusammen. Dadurch entstehen im Tagesgeschäft viele Schnittstellen.

Die folgenden Empfehlungen des BVI vereinfachen die Geschäftsprozesse im Portfoliomanagement und im Handel mit Fondsanteilscheinen durch Standardisierung.

BVI-Excel-Sheets

Kommunikation zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und Advisor/Asset Manager („BVI-Excel-Sheets“)

BVI-Excel-Sheets: Version 7

Bei der Überarbeitung der BVI-Excel-Sheets im Jahr 2023 wurde folgender Anpassungsbedarf umgesetzt.

Excel-Sheet für Devisen:
Die überarbeiteten Regeln zum EMIR-Meldewesen gelten für alle Marktteilnehmer (z. B. KVGs) ab dem 29. April 2024. Gemäß den neuen Vorgaben müssen FX-Swaps mit einem UPI oder einer ISIN an die Transaktionsregister gemeldet werden, unabhängig davon, wie der FX-Swap bestätigt oder abgewickelt wurde. Das aktualisierte Excel-Sheet enthält die Möglichkeit zur Abbildung eines FX-Swaps.

Die BVI-Gremien haben am 14. März 2024 beschlossen, das aktualisierte BVI-Excel-Sheet für Devisen erneut anzupassen. Zukünftig soll die Darstellung des FX-Swaps in der „2-Leg-Logik“ angezeigt werden.

Das angepasste Excel-Sheet für Devisen gilt ab dem 22. April 2024. 

  • Das Excel-Sheet sieht die Übermittlung der Link-ID vor, um anzuzeigen, dass es sich um einen FX-Swap handelt. Der SWIFT MT304 enthält derzeit keine Link-ID, so dass einzelne externe Asset Manager mit Beginn des EMIR-Refit-Meldewesens ab dem 29. April 2024 nur noch ein Excel-Sheet anstatt eines MT304s an die (Master)-KVG übersenden möchten. Der BVI wird bei SWIFT für den MT304 einen „Change Request“ zur Integration der Link-ID stellen. Die Link-ID könnte erst mit dem SWIFT-Release ab November 2025 dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
  • Die BVI-Gremien empfehlen daher als Marktstandard für die (externen) Asset Manager/KVGs für die Übergangszeit bis November 2025 Folgendes:
Titel VarianteBetroffener AssetTypeBeschreibungFX BVI XL S
BVI-FX-Versand NUR für FX SWAP/PACKAGE und KEIN Versand des MT304FX SWAPFür den FX SWAP wird KEIN MT304 versendet, an dieser
Stelle wird für den FX SWAP das BVI-Excel-Sheet für Devisen genutzt.
Ein paralleler Versand des MT304 und des BVI-Excel-Sheet für Devisen findet NICHT statt.
Ja


 WICHTIGE HINWEISE

  • Ein paralleler Versand des MT304 und des BVI-Excel-Sheets für den FX SWAPPACKAGE an einen Empfänger ist nicht zulässig.
  • Für alle anderen FX-Produkte:
    Beibehaltung der bisher etablierten Marktpraxis/Geschäftskommunikation (Versand SWIFT bzw. BVI-Excel-Sheet für Devisen) zwischen externen Asset Manager und (Master)-KVG
  • Es wird davon ausgegangen, dass es für die Verwahrstellen irrelevant ist, ob es sich um einen FX SWAP handelt oder nicht.
    Daher kann die etablierte Geschäftskommunikation über die SWIFT-Nachricht MT304 beibehalten werden.

Weitere Änderungen der Excel-Sheets der Version 7 sind nicht erfolgt.

Die Version 7 steht nur in englischer Sprache zur Verfügung. Die Excel-Sheets der Version 7 umfassen folgende Kriterien:

1. Verbesserte Transparenz zum Abgleich der Excel-Sheets mit Vorversionen

  • Für anzupassende Excel-Sheets sind im Reiter „Explanation" zwei neue Spalten eingefügt worden, um Änderungen sowohl in der Ausprägung als auch in der Beschreibung der Datenfelder gegenüber der Vorversion kenntlich zu machen.
  • BVI-Excel-Sheets, für die keine Anpassungen erforderlich sind, bleiben unverändert.

2. Allgemeine Änderungen für alle Excel-Sheets

  • Die Namensbezeichnung für alle Excel-Sheets soll ohne die Datumsangabe erfolgen. Über die Versionsnummer kann das Datum zugeordnet werden (Version 7 = Veröffentlichung 2019).
  • Alle Excel-Sheets enthalten im Reiter „Confirmation Sheet Blank" in der Zelle A1 die aktuelle Versionsnummer und in der Zelle B1 den dazugehörigen Namen.
  • Alle Excel-Sheets sind auf das XLSX-Format umgestellt.
  • Die Ausprägung 0 und 1 in den Excel-Sheets Version 7 wird beibehalten:
    • 0 = keine Änderungen zur Vorversion
    • 1 = Änderungen zur Vorversion

Folgende Excel-Sheets können genutzt werden:

Alle Excel-Sheets als .zip herunterladen

Der Einsatz der BVI-Excel-Sheets dient ausschließlich der Kommunikation über Transaktionsempfehlungen bzw. -orders zwischen Advisor/Asset Manager und KVG. Der BVI erwartet, dass Geschäftsbestätigungen und Lieferinstruktionen nur in den ISO 15022 Formaten (MT 51x bzw. MT 54x) vorgenommen werden (vgl. BVI-Wertpapiertransaktionsstandards „Externe Geschäftskommunikation von  Kapitalverwaltungsgesellschaften/Handel und Abwicklung“).

Der BVI erwartet, dass die „BVI-Excel-Sheets“ nur in dieser Weise für die Kommunikation zwischen der KVG und dem Advisor/Asset Manager genutzt werden.

CCP-Geclearte Geschäfte: Compression-Sheets

CCP-geclearte Geschäfte und Anzeige der Compression: Erstellung eines Compression-Sheets

Im Kontext der Compression für CCP-geclearte Geschäfte wird erörtert, wie der (ausgelagerte) Asset Manager der KVG eine Compression von zwei oder mehreren Geschäften anzeigen könnte. Der BVI stellt den Entwurf eines Excel-Sheets  für die Anzeige der Compression von CDS geclearten Geschäften von dem (ausgelagerten) Asset Manager an die KVG zur Verfügung.

Compression-Sheet

KVG-Verantwortung für die Prüfung der Liefer- und Kontoinformationen (SSIs)

Standing Settlement Instructions, SSI

Für eine fristgerechte Abwicklung eines Wertpapiergeschäftes sind auch die Liefer- und Kontoinformationen (Standing Settlement Instructions, SSI) mit den Geschäftspartnern (z.B. Broker und Verwahrstelle)abzustimmen. Eine effiziente Möglichkeit zur Pflege und der Übermittlung der SSI-Daten von KVG, Broker/Dealern und Verwahrstellen bieten zentrale SSI-Datenbanken. 

Der Ausschuss Administration und Standardisierung hat eine Empfehlung zur SSI-Prüfung für die Mitgliedsgesellschaften erstellt. 

Empfehlung SSI-Prüfung

EMIR-Besicherungspflichten für Segmente in Masterfonds

Empfehlung des BVI-Ausschusses Administration und Standardisierung zur Besicherung von Segmenten in Masterfonds für bilateral abgeschlossene OTC-Derivate

Seit dem 1. März 2017 müssen regulierte Investmentvermögen (OGAW/AIF) bilateral abgeschlossene Geschäfte in OTC-Derivaten mit Variation Margin besichern. Dabei umfasst der Austausch der Sicherheitsleistungen die sogenannte "Variation Margin", d.h. Nachschüsse, die dem regelmäßigen Ausgleich von Wertschwankungen des OTC-Derivatekontraktes dienen.

Der Ausschuss empfiehlt den Mitgliedsgesellschaften, die Besicherung von Segmenten auf  Masterfonds-Ebene vorzunehmen.

Empfehlung zur Besicherung von Segmenten in Masterfonds

Anteilscheinhandel

Market Practice für den Anteilscheinhandel in Deutschland

Vorwort
Anteilscheingeschäft Investmentfonds
Standardisierung des Anteilscheingeschäftes mit dem ISO 20022 Nachrichtenformat

Market Practice für den Anteilscheinhandel in Europa

EFAMA, Market Practice Working Document

Effizientes Investmentfondsgeschäft durch Standardisierung

Empfehlungen des BVI und des PRAXISFORUMS DEPOTBANKEN

Provisionsreporting

Der Einsatz von externen Vertriebspartnern ist in vielen Kapitalverwaltungsgesellschaften tägliche Praxis. KVGs arbeiten mit einer Vielzahl von Vertriebspartnern aus der Kredit- und der Versicherungswirtschaft, mit Vermögensverwaltern, freien Vermittlern und anderen Vertriebsgesellschaften zusammen.

In jeder einzelnen Geschäftsbeziehung zwischen der KVG und deren Vertriebspartnern müssen die Verträge, „Service Level Agreements“ und die Wege der Datenübertragung bilateral definiert werden. Dies gilt z.B. auch für die Verfahren zur Meldung von Beständen, Transaktionen und Überträgen von den Vertriebspartnern bzw. den Lagerstellen an die KVGs zur Abrechnung von Provisionsansprüchen. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Schnittstellen wird mit großem Aufwand und unter Inkaufnahme erheblicher operationeller und finanzieller Risiken gepflegt. Die notwendigen Geschäftsabläufe sind selten automatisiert.

Nicht zeitgerechte und nicht über die gesamte Vertriebskette abgestimmte Meldungen verhindern eine zeitnahe Abrechnung und mindern deren Qualität.

Standardisierte Musterschnittstellenbeschreibung

Da bei den Verfahren zur Meldung von Beständen, Transaktionen und Überträgen von den Vertriebspartnern bzw. den Lagerstellen an die KVGs zur Abrechnung von Provisionsansprüchen ein Standard auf Basis von ISO 20022 noch nicht verfügbar ist, hat der BVI eine standardisierte Musterschnittstellenbeschreibung erarbeitet, um den Aufwand für die Bearbeitung unterschiedlicher Formate zu reduzieren. Der Standard geht davon aus, dass die Lagerstelle(n) des Vertriebspartners die Bestände, Transaktionen und Überträge in Fonds getrennt nach den eigen- und fremdvermittelten Fonds an die KVGs melden. Damit soll die tägliche Kommunikation über die Datengrundlagen für Abrechnung von Provisionen zwischen einer Vielzahl von Vertriebspartnern, Lagerstellen und KVGs erleichtert werden.

Den Standard können Sie nachfolgend herunterladen:

Meldung für Provisionsabrechnung

Securities Market Practice Group (SMPG)

Die SMPG erstellt für die Bereiche Corporate Actions, Settlement & Reconcilation sowie Investmentfonds globale Leitlinien (so genannte „Market Practices“) für den praktischen Einsatz von ISO-Wertpapierhandelsstandards.

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Gemessen am verwalteten Vermögen decken die Mitgliedsgesellschaften des BVI zusammen über 95 Prozent des deutschen Marktes ab.

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