WICHTIGER HINWEIS:
Der Riester-Rechner wurde mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch übernimmt der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. keine Gewähr für die Richtigkeit aller Berechnungen.
Die Ergebnisse der Berechnung beruhen neben den gemachten Angaben zum Teil auf Annahmen und können nicht zugesichert werden. Grundlage sind die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese können sich ändern.
Die steuerliche Behandlung des Rechentool-Nutzers hängt von dessen persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderungen oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein. In der vorliegenden Steuerberechnung werden für jeden Arbeitnehmer Werbungskosten- und Vorsorgepauschale sowie Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Einkommensteuer wird nach dem geltenden Einkommensteuertarif des Jahres 2021 für Unverheiratete im Grundtarif und für Verheiratete im Splittingtarif erhoben. Die aktuellen Einkommensteuertarife können hiervon abweichen. Kirchensteuern werden nicht berechnet. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Sie die Möglichkeit, vom Staat zusätzlich einen einmaligen Bonus in Höhe von 200,- Euro für Berufseinsteiger zu erhalten. Wir empfehlen, die persönlichen Daten regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Zulagedaten und Beiträge entsprechend anzupassen. Für den Erhalt der Förderung ist die Beantragung der Zulage erforderlich.