Provisionsberatung: vorerst kein Verbot
In ihrer Rede am 27. April 2023 anlässlich der Eurofi-Konferenz in Stockholm hat EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness erstmals ausdrücklich klargestellt, dass der angekündigte Vorschlag für eine „EU-Strategie für Kleinanleger“ kein Provisionsverbot im Zusammenhang mit Anlageberatung enthalten wird. Damit findet die monatelange Spekulation um diesbezügliche Position der Kommission ihr Ende. Laut McGuinness hat sich die Kommission überzeugen lassen, dass ein umfassendes Provisionsverbot zum gegenwärtigen Zeitpunkt „too disruptive“ sei. Wir hatten stets betont, dass eine Abschaffung der Provisionsberatung offensichtlich zu einer erheblichen Beratungslücke führen würde und damit dem Ziel der Kleinanlegerstrategie zuwiderläuft, die Bevölkerung an die Kapitalmärkte heranzuführen.
In der Rede wird deutlich, dass die Kommission stattdessen eine Reihe anderer Maßnahmen plant, um die Interessen der Kleinanleger besser zu schützen:
- neue Transparenzpflichten, insbesondere zu Kosten
- zusätzliche Voraussetzungen für Provisionen
- Steigerung des „value for money“
- Förderung günstiger und verständlicher Anlageberatung
- umfassendere Überwachung
Im Bereich des „execution only“-Geschäfts hingegen sollen Provisionen künftig unzulässig sein. Zudem werde es eine umfassende Überprüfungsklausel geben, über die die Provisionsberatung wieder auf den Prüfstand käme, sollten die Maßnahmen sich in der Praxis als nicht hinreichend wirksam erweisen.
Eine umfassende Bewertung ist erst auf Grundlage des vollständigen Vorschlags möglich, den wir am 24. Mai 2023 erwarten. In jedem Fall ist es erfreulich, dass unser intensiver Einsatz für die Provisionsberatung erfolgreich war und ein Verbot bis auf weiteres vom Tisch ist.