Infrastruktur

Für den Umbau der Wirtschaft zu Klimaneutralität wird dringend privates Kapital benötigt. Bisher verhindern jedoch politische und steuerrechtliche Rahmenbedingungen, dass Fonds in deutsche Infrastruktur investieren. Das Bundesfinanzministerium will nun die Investitionsmöglichkeiten von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur erweitern und hat dazu im Mai 2024 einen Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt.

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Investitionen in Infrastruktur wie z. B. erneuerbare Energien sind unabdingbar, um die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität zu bewältigen. Mit öffentlichen Mitteln allein lässt sich dieser Umbruch und die dafür nötige Infrastruktur nicht finanzieren. Es wird dringend privates Kapital benötigt. Und das steht bereit: Institutionelle Anleger wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherer suchen entsprechende Investitionsmöglichkeiten. Fonds spielen hier eine wichtige Rolle. Sie bringen das Kapital der Anleger mit den Investitionsprojekten zusammen.

Bisher verhindern jedoch politische und steuerrechtliche Rahmenbedingungen, dass deutsche Fonds im großen Stil in Infrastrukturprojekte wie Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren. Das hat zur Folge, dass deutsches Kapital an andere europäische Fondsstandorte und von dort nicht in deutsche, sondern in ausländische Projekte fließt. Ein Beispiel dafür ist der deutsche Atomfonds KenFo. Er ist aufgrund der Standortnachteile in Deutschland gezwungen, über luxemburgische Fonds in Infrastrukturprojekte im europäischen Ausland zu investieren.

Ein Hindernis für Investoren, die in Deutschland investieren wollen, sind die Anlagerichtlinien, die institutionellen Anlegern und Fonds enge Grenzen für Infrastrukturinvestments setzen. Das hat die Politik erkannt: Im Mai 2024 hat das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur vorgelegt. Der Entwurf soll es der Fondsbranche ermöglichen, innerhalb eines sicheren Rechtsrahmens das Kapital privater Investoren wie z.B. Altersvorsorgeeinrichtungen und Privatpersonen in die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu lenken. Immobilienfonds sollen demnach sowohl aufsicht- als auch steuerrechtlich Dachsolaranlagen unbeschränkt errichten und betreiben dürfen.

Das wäre ein wichtiger Schritt, denn das Potenzial der Fondsbranche ist riesig und zum größten Teil ungenutzt. So stehen Schätzungen zufolge allein bei den Immobilien in deutschen Fonds, die sich für Solaranlagen besonders gut eignen wie zum Beispiel Logistikgebäuden, über 15 Millionen m2 für Solaranlagen zur Verfügung. Mit dieser Fläche könnten die Haushalte einer Großstadt wie Frankfurt mit Strom versorgt werden.

Auf EU-Ebene versucht die Politik bereits seit mehreren Jahren, institutionelles und privates Kapital für Infrastrukturprojekte zu mobilisieren. 2015 führte sie dafür eine spezielle Fondskategorie, den European Long Term Investment Fund (ELTIF), ein. Er schaffte insbesondere wegen unpraktikabler Vertriebsregeln aber nicht den Durchbruch. Die EU-Gesetzgeber haben deshalb eine Reform beschlossen, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Die neuen Regelungen umfassen flexiblere Anlagemöglichkeiten und den Abbau von Vertriebshindernissen und sollen dem ELTIF zu mehr Erfolg verhelfen.

 

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