Die Idee der Riester-Rente ist einfach: Der Sparer zahlt monatlich einen bestimmten Betrag und verpflichtet sich, das Kapital erst im Ruhestand abzurufen. Dafür bekommt er vom Staat einiges dazu. Der Erhalt des eingezahlten Kapitals wird garantiert. Gleichzeitig bieten Investmentfonds Renditechancen.
Staatlich gefördert riestern können alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten und Beamten. Sparer mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern profitieren besonders von den Riester-Zulagen. Besserverdienende profitieren insbesondere von den steuerlichen Vorteilen.
Die Förderung besteht aus einer Riester-Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr und einer Kinderzulage von 185 Euro pro Kind und Jahr. Für jedes ab 2008 neugeborene Kind beträgt die Förderung 300 Euro pro Jahr. Beiträge können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bereits angespartes Riester-Guthaben kann zudem förderunschädlich an den Ehegatten vererbt werden.
Die volle staatliche Förderung erhält jeder, der die geforderten Mindestbeiträge aufbringt. Diese sind abhängig vom persönlichen Einkommen und belaufen sich auf vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 Euro jährlich, höchstens aber 2.100 Euro (inkl. Zulagen).
Mit dem Riester-Rechner des BVI können Sie direkt Ihre Förderung und Ihren Mindestbeitrag berechnen:
Hier finden Sie eine Übersicht der zertifizierten Riester-Fondsprodukte.