16.4.2025

Umstellung auf T+1 in der EU: BVI unterstützt ESMA-Vorschläge zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz

Im Zusammenhang mit der Umstellung der Wertpapierabwicklung auf T+1 in der EU ab dem 11. Oktober 2027 begrüßen wir in unserer Position grundsätzlich die ESMA-Vorschläge zur Verbesserung der Settlemeneffizienz. Es ist gut, dass alle Wertpapiergeschäfte möglichst bis zum Ende des Handelstages zu bestätigen sind (T+0). Die Idee einer aufsichtsrechtlichen Vorgabe zur Bestätigung der Wertpapiergeschäfte bis zu einer bestimmten Zeit (z. B. 18:00 Uhr) lehnen wir hingegen ab.

Der Allocation/Confirmation-Prozess sollte in elektronischer Form („electronic and machine-readable format“) erfolgen. In Ausnahmefällen (z. B. bei Börsenausfällen, Unterbrechungen in der elektronischen Geschäftskommunikation) sollte es weiterhin möglich sein, Allocation/Confirmations per Fax oder E.Mail zu versenden.

Den Vorschlag der EU-Behörde zur Nutzung von ISO-20022 für das Wertpapiergeschäft lehnen wir ab. Schon heute werden im Wertpapiergeschäft mit den MT-Nachrichten auf Basis von ISO 15022 hohe Raten bei der automatischen Abwicklung von Transaktionen (Straight Through Processing) erzielt. Daher sollte die Nutzung von MT-Nachrichten weiterhin im Wertpapiergeschäft angewendet und die Umstellung auf T+1 nicht zusätzlich durch die Einführung von ISO20022 erschwert werden.

Wir begrüßen den ESMA-Vorschlag, dass Broker/Dealer beim Onboarding-Prozess aufsichtsrechtlich verpflichtet werden sollten, alle notwendigen Settlementdaten für die Neuauflage von Fonds/Segmenten zu sammeln und diese über den Zeitablauf aktuell zu halten.

Alle EU-Zentralverwahrer sollten „Partial Settlement“ ihren Kunden (einschließlich der Buy-Side) anbieten. Die verpflichtende Nutzung eines „Unique Transaction Identifiers“ im Wertpapiergeschäft lehnen wir ab. 
 


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