25.6.2024

BVI setzt sich für weitere Verbesserungen der EU-Kreditratingverordnung ein

In einer Stellungnahme an die ESMA schlagen wir erneut Verbesserungen in Bezug auf Daten- und Methodentransparenz für Nutzer von Kreditratings vor. Insbesondere sollten Kreditratingagenturen verpflichtet werden, zu angemessenen kommerziellen Bedingungen und auf nichtdiskriminierender Basis Zugang zu den von ihnen für die Veröffentlichung der Informationen verwendeten Systemen zu gewähren. Es sollte gesetzlich vorgeschrieben werden, dass die ESMA jährlich Informationen über Preise, Lizenzen, Kosten und Einnahmen für die einzelnen Arten von Kreditratings und Nebendienstleistungen sowie über Gebühren und Kosten für ratingbezogene Produkte und Dienstleistungen, die von anderen Unternehmen innerhalb der Gruppe verkauft werden, erhebt. Zudem fordern wir, die Anforderungen an die Europäische Ratingplattform (ERP) in der Kreditratingverordnung (CRA-Verordnung) zu überarbeiten, um eine rechtskonforme, institutionelle Nutzung zu ermöglichen. Die ESMA hat die notwendigen Änderungen bzw. alternative Maßnahmen zur ERP für die Verwendung des Zugangs zu und die Verbesserung von Kreditratings in der EU bereits in einer Stellungnahme dargelegt.

Anlass unserer Stellungnahme ist eine Konsultation der ESMA zur Änderung des EU-Rahmens für Kreditratingagenturen, um insbesondere relevante Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) systematisch in Ratings einzubeziehen und die Transparenz von Ratings und Ratingausblicken zu verbessern. Die ESMA hatte ihre Erwartungen bereits in ihren Leitlinien zu den für Ratings geltenden Offenlegungen dargelegt. Sie geht davon aus, dass die CRA-Verordnung und die zugehörigen delegierten Rechtsakte bereits vorschreiben, dass Ratingagenturen ESG-Faktoren in ihre Methoden einbeziehen sollten, sofern sie relevant sind, und dass sie ESG-Faktoren auch in Pressemitteilungen zu Ratings offenlegen sollten, sofern sie berücksichtigt werden. Wir teilen die Einschätzung der ESMA und begrüßen den Vorschlag, die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen in EU-Recht umzusetzen. Dies wird eine einheitliche Anwendung durch alle Rating-Agenturen sicherstellen.

Zudem begrüßen wir die anderen vorgeschlagenen Anpassungen zur Transparenz der Rating-Methoden insgesamt. Die ESMA sollte jedoch mehr Informationen sammeln und die Ratingagenturen zu mehr Transparenz hinsichtlich der Methodik anregen, mit der bestimmte ESG-Faktoren als relevant (oder nicht relevant) für die Einbeziehung in die Bonitätsbewertung von Emittenten identifiziert werden. Mehr Klarheit über die Auswirkungen von ESG-Faktoren auf die Kreditwürdigkeit von Gläubigern und Finanzinstrumenten wäre ebenfalls hilfreich.

 


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