10.6.2024 | Nachhaltigkeit

EU-Behörden veröffentlichen finale Berichte zum Greenwashing

Die EU-Behörden ESMA, EIOPA und EBA haben die finalen Berichte zur Grünfärberei in den jeweils beaufsichtigten Sektoren des Finanzmarktes veröffentlicht. 

Die EIOPA hat außerdem ihre Stellungnahme zu Nachhaltigkeitsaussagen und Greenwashing im Versicherungs- und Pensionssektor finalisiert.

Der ESMA-Bericht gibt eine Bestandsaufnahme der bisherigen Aufsichtsaktivitäten zur Eindämmung von Greenwashing. Er formuliert zudem Empfehlungen an die nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs), die für die einzelnen Sektoren weiter spezifiziert werden. Diese werden durch einen Ausblick auf die Aktivitäten der ESMA und durch weitere Empfehlungen an die EU-Kommission und an Marktteilnehmer ergänzt. 

Die NCAs werden generell aufgefordert, ihre personellen Ressourcen, Kapazitäten und Fachkenntnisse weiter auszubauen und wenn nötig, ihre Organisationsstruktur an die Erfordernisse der nachhaltigkeitsbezogenen Aufsicht anzupassen. Sie sollen auch Investitionen in den Zugang zu Daten und in Supervisory Technology Tools (SupTech-Tools) in Betracht ziehen sowie Greenwashing-Risiken weiter in ihren Risikoüberwachungsrahmen integrieren. Als Referenzpunkt sollen sie das bereits in den Fortschrittsberichten der ESAs vom Juni 2023 abgestimmte Verständnis von Greenwashing heranziehen. Darüber hinaus regt die ESMA folgende konkrete Maßnahmen an: 

  • Einführung einer besonderen Kennzeichnung („ESG-bezogen“) in den Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden, 
  • Entwicklung von „ESG-Dashboards“ zur Verfolgung von ESG-Markttrends in verschiedenen Sektoren,
  • Ausbau des Dialogs mit NGOs, wenn dieser nützliche Beiträge zur Unterstützung der Überwachung von Greenwashing-Risiken, der Aufdeckung von Greenwashing-Vorfällen und des Kapazitätsaufbaus liefern kann,
  • Sichtbarmachung von Sanktionen bei Verstößen gegen Nachhaltigkeitsvorgaben. 

Für den Fondssektor hat die ESMA in ihrem Fortschrittsbericht vom Juni 2023 mehrere Hochrisikobereiche für Grünfärberei identifiziert, die weiterhin Bestand haben sollen. Dazu gehören Produktangaben zu Nachhaltigkeitsmerkmalen oder -zielen (einschließlich Klimaschutzzielen), zu Impact oder zu Engagement-Aktivitäten. Auf Unternehmensebene sieht die ESMA Informationen zu Netto-Null-Zielen und Übergangsplänen, zu Engagement-Plänen und zu nachhaltigkeitsorientierten Vergütungssystemen als risikobehaftet an.

Für die NCAs formuliert die ESMA folgende Empfehlungen zur Eindämmung von Greenwashing-Risiken im Fondssektor: 

  • Die NCAs sollen die Offenlegung der Fonds auf Grundlage der Portfoliozusammensetzung und der ESG-Daten für Zielinvestitionen zunehmend hinterfragen. Dafür können sie alle verfügbaren Informationen von internen Kontrollfunktionen, Verwahrstellen und externen Prüfern berücksichtigen.
  • Die NCAs werden ermutigt, Datenbanken für eine effektive Aufsicht zu unterhalten. Solche Datenbanken können nicht nur Daten enthalten, die der Aufsicht unterliegen (Pflichtangaben, bestimmte Anzeigen), sondern auch Daten, die für die Durchführung einer wirksamen Aufsicht nützlich sind (portfoliobezogene Daten, Marktdaten), um gegebenenfalls die Portfolioanalyse zu unterstützen. Die NCAs werden auch aufgefordert, Diskussionen zum Ausbau von Datenaustauschvereinbarungen fortzusetzen.

Zur Erleichterung der nachhaltigkeitsbezogenen Aufsicht soll außerdem die EU-Kommission die überarbeiteten RTS zur SFDR zügig annehmen. Dies würde die maschinelle Lesbarkeit der SFDR-Informationen unterstützen und den Zugang der NCAs sowie der Endnutzer zu den Veröffentlichungen auf den Internetseiten und insbesondere über die zentrale Datensammelstelle ESAP ab 2028 erleichtern. Die ESMA sieht dies als entscheidend, um den Einsatz von Natural-Language-Processing- und SupTech-Tools für die Beaufsichtigung der Fondsbranche zu fördern.


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