13.12.2024

Verbände veröffentlichen überarbeitetes ESG-Zielmarktkonzept

Am 13. Dezember 2024 haben die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) gemeinsam mit dem BVI und dem Verband für strukturierte Wertpapiere (BSW) eine aktualisierte Fassung (deutsch/englisch) ihres gemeinsamen Standards zur Zielmarktbestimmung in Sachen Nachhaltigkeit veröffentlicht. Das sogenannte ESG-Zielmarktkonzept wurde an zwei Stellen inhaltlich geändert:

  1. Die Mindestanforderung, Investitionen in Rüstungsgüter auszuschließen, wenn diese mehr als 10 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens ausmachen, entfällt sowohl für Fonds als auch für Zertifikate und Anleihen. Die Änderung erfolgte aufgrund der neuen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Zudem bedeutet sie eine Anpassung an die ESMA-Leitlinien für Fonds mit Nachhaltigkeitsbezug im Namen, die Investitionen in Rüstungsgüter nicht ausschließen. Völkerrechtlich geächtete Waffen bleiben im ESG-Zielmarktkonzept weiterhin ausgeschlossen. 
  2. Für Produkte, die als „non-ESG“ eingestuft werden, wird die Möglichkeit geschaffen, das Produkt als nicht geeignet für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen zu kennzeichnen. Damit wird die Auslegung der EU-Kommission umgesetzt, wonach es auch mit Blick auf Nachhaltigkeitsziele einen negativen Zielmarkt geben kann. Für Fonds sehen wir aktuell keine praktische Relevanz. 

Die technische Umsetzung der Änderungen bei WM-Datenservice sowie im European ESG Template (EET) soll nun zügig erfolgen.


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