24.5.2024

BMF will Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur fördern

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur vorgelegt. Der Entwurf soll es der Fondsbranche ermöglichen, innerhalb eines sicheren Rechtsrahmens dringend benötigtes Kapital privater Investoren wie z. B. Altersversorgungseinrichtungen und Privatpersonen in die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu lenken. Das BMF plant damit die Umsetzung einer Protokollerklärung der Regierungsfraktionen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz. Diese hatten sich darauf geeinigt, Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Dafür sollen sowohl aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB als auch flankierende steuerliche Regelungen angepasst werden.

Der Entwurf ermöglicht Immobilienfonds, sowohl aufsichts- als auch steuerrechtlich sogenannte Aufdachanlagen unbeschränkt zu errichten und zu betreiben, als auch – als Beimischung bis zu 15 Prozent des Wertes des Fonds – Investitionen in Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand auf erneuerbare Energien beschränkt ist, zu tätigen. Ein direkter Erwerb von Grundstücken zum Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen ist nicht mehr vorgesehen. Darüber hinaus schafft der Entwurf auch Rechtssicherheit im Steuerrecht für Investitionen in Infrastruktur-Projektgesellschaften. 

Der Dialog mit den Verbänden der Energiewirtschaft hat deutlich gemacht, dass die Fondsbranche als willkommener Partner zur Bewältigung des enormen Investitionsbedarfs gesehen wird, es aber auch notwendig ist, vergleichbare wirtschaftliche Leistungen gleichartig zu besteuern. Das BMF hat – im Einklang mit unserem Vorschlag – mit der Sicherstellung der Besteuerung mit Körperschaftsteuer auf Ebene des Fonds sowie der Besteuerung mit Gewerbesteuer auf Ebene der Projektgesellschaften, ein Level-Playing-Field mit den klassischen Energieunternehmen geschaffen.


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